Geblitzt.de ermöglicht Ihnen die Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe bei Geschwindigkeits-, Abstands-, Wechsellicht-, Mobiltelefon-, Überhol-, Vorfahrts- sowie Park- und Halteverstößen. Die Anwälte der Partnerkanzleien prüfen und bewerten Ihr Bußgeldverfahren hierbei auf Grundlage der Ermittlungsakte. Alle dabei anfallenden Kosten werden übernommen. Zur Unterstützung der täglichen administrativen Abläufe in den Kanzleien, hat Geblitzt.de eine Software entwickelt. Für diese zahlen die Kanzleien Lizenzgebühren mit denen die Kostenübernahme finanziert wird.
Allgemeines
Folgende Vorwürfe können Sie bei Geblitzt.de einreichen:
Geschwindigkeitsverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben.
Abstandsverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, den Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben.
Wechsellichtverstoß, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.) - Ihnen wird vorgeworfen, ein Wechsellichtzeichen oder Dauerlichtzeichen nicht befolgt zu haben.
Mobiltelefonverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, während der Fahrt ein Mobiltelefon genutzt zu haben.
Überholverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, einen anderen Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig überholt zu haben.
Vorfahrtsverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, "rechts-vor-links" nicht beachtet, ein Stoppschild überfahren zu haben oder zu schnell an einen Zebrastreifen herangefahren zu sein.
Park- oder Halteverstoß - Ihnen wird vorgeworfen, Ihr Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt oder geparkt zu haben.
Wenn Sie unsicher sind, ob Geblitzt.de Ihren Fall übernimmt, melden Sie sich einfach an und reichen Ihre Unterlagen ein. Geblitzt.de meldet sich dann per E-Mail bei Ihnen, ob Ihr Fall übernommen wird.
Hilfe zu Straftaten im Straßenverkehr, wie z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkohol oder Drogen, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Illegale Kraftfahrzeugrennen, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beleidigung oder Nötigung, können Sie bei Beschuldigt.de erhalten.
Sie nehmen lediglich Ihr gutes Recht wahr - die gegen Sie erhobenen Vorwürfe anwaltlich prüfen zu lassen. Hierfür gibt es keine Strafzahlung in Form eines erhöhten Bußgeldes.
Evtl. Punkte oder die Dauer eines Fahrverbotes ändern sich ebenfalls nicht.
Bei einer Verwarnung handelt es sich nicht um ein Bußgeldverfahren. Sollte gegen eine Verwarnung Einspruch eingelegt oder die Verwarnung nicht angenommen werden, wird ohne weitere Anhörung ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet.
Das Bußgeldverfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden - 25,00 Euro für die Verfahrenseröffnung und 3,50 Euro Auslagen. Wird das Bußgeldverfahren gegen Sie nicht eingestellt, müssen Sie diese Kosten zusätzlich zur Höhe der Verwarnung zahlen.
Sollten Sie die Verwarnung begleichen, entstehen Ihnen neben den geringeren Kosten auch keine rechtlichen Konsequenzen. Der Verstoß wird nicht aktenkundig und hat keinen Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) zur Folge.
Betroffene - die Ihr Bußgeldverfahren über Geblitzt.de an die Partneranwälte einreichen - erhalten immer eine vollumfängliche juristische Bewertung der Erfolgsaussichten auf Grundlage der Ermittlungsakte.
Weder Geblitzt.de noch unsere Partnerkanzleien werden Ihnen zu keinem Zeitpunkt zum Abschluss einer Versicherung raten oder Ihre Daten zu diesem oder einem anderen Zweck an Dritte weitergeben. Alle mit der Prüfung anfallenden Kosten werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen - Ihre Selbstbeteiligung zahlt Geblitzt.de.
Beachten Sie bitte, bei jeder Anfrage immer Ihre Fall-Nummer mit anzugeben.
Anmeldung & Einreichung
- Kontaktdaten: Um Sie über den aktuellen Stand Ihres Falles benachrichtigen zu können, wird eine aktuelle E-Mail-Adresse von Ihnen benötigt.
- Personenbezogene Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden benötigt, um die Zusammenarbeit zwischen Ihnen (als Auftraggeber), den Partnerkanzleien und Geblitzt.de (als Prozessfinanzierer) dokumentieren zu können.
- Rechtsschutzversicherung: Das Hinzuziehen einer Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen Vorteile, um gegen Ihr Bußgeldverfahren vorzugehen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, geben Sie bitte Ihre Versicherungsdaten an.
Handelt es sich um einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, richtet sich das Bußgeldverfahren gegen die im amtlichen Schreiben benannte Person. Hierbei ist es unerheblich ob diese tatsächlich gefahren ist. Dementsprechend muss sich diese Person bei Geblitzt.de anmelden.
Melden Sie sich dann bitte erneut an. Sollten Sie dann immer noch keine Bestätigungs-Mail erhalten, melden Sie das Problem bitte per E-Mail an den Kundenservice: kontakt@coduka.de
Ablauf
Bitte melden Sie sich bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei Geblitzt.de an. Die Partnerkanzleien übernehmen dann ebenfalls die Kommunikation mit der Bußgeldstelle für Sie.
In der Regel erfolgt die Prüfung und anschließende juristische Bewertung innerhalb von 6-8 Wochen.
Keine Kosten
Ich benötige weitere Informationen
Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: