Geblitzt in der Probezeit?
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Das sagen Betroffene über Geblitzt.de

Punkte drohen in der Probezeit durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, das Überfahren einer roten Ampel einen Abstandsverstoß oder die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt.

Gerade Fahranfänger mit einem Führerschein auf Probe fürchten es: Geblitzt in der Probezeit. Viele Bußgeldbescheide sind jedoch falsch oder inhaltlich mangelhaft. Ein Wirksamwerden solcher Bescheide kann verhindert werden.

Für Sie bearbeiten die Anwälte von Geblitzt.de Ihren Fall. Vom Einspruch, über die Bearbeitung der Bußgeldakte, bis hin zu einer möglichen Einstellung Ihres Verfahrens.

Ob Ihnen nun eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß,das Überfahren einer roten Ampel oder die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt vorgeworfen wird. Grundsätzlich gilt, dass eine Bußgeldstelle einen vermeintlichen Verkehrsverstoß lückenlos dokumentieren muss.

Verkehrsverstöße in der Probezeit werden zusätzlich bestraft, wenn eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wird.

Was passiert, wenn man in der Probezeit geblitzt wird? Was droht Ihnen zusätzlich zum Bußgeld und Punkten? Zu unterscheiden sind hier zwei Arten von Verstößen: A-Verstöße und B-Verstöße.

Als A-Verstöße werden angesehen: Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines Anderen, Nötigung, Unfallflucht, Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Fahren unter Alkoholeinfluss, Überholen bei Überholverbot, Nutzung der falschen Fahrbahn (Geisterfahrer) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeiten oder schlechten Sicht- Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren und das Missachten einer roten Ampel.
Zu den B-Verstößen zählen: Gefährdung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus, Fahren mit nicht ausreichend profilierten Reifen, unbefugte Nutzung eines Fahrzeuges, Telefonieren mit Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung von Personen in Haltestellen, ungenügende Absicherung eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftstraßen, Kennzeichenmissbrauch und das Überziehen von mehr als 8 Monate des Termins zur Haupt- oder Abgasuntersuchung.

Innerhalb der Probezeit, also mit einem Führerschein auf Probe, wird man zusätzlich zu den Maßnahmen des Bußgeldkatalogs folgendermaßen bestraft, wenn man einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht:

Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre und ein Aufbauseminar (ASF) wird angeordnet. Ein solches Seminar wird von zugelassenen Fahrschulen angeboten und besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten. Zusätzlich muss eine Fahrprobe von 30 Minuten, ohne Prüfungscharakter, absolviert werden. Eine durchgehende Teilnahme ist Pflicht. Eine Fristüberschreitung oder Weigerung hat den Entzug des Führerscheins zur Folge. Die Kosten für ein solches Aufbauseminar liegen zwischen 250,- und 500,- Euro.

Beim zweiten Mal (wieder entweder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße) empfiehlt die Bußgeldstelle eine zusätzliche Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein weiteres Aufbauseminar wird angeordnet.

Beim dritten Mal wird die Fahrerlaubnis mindestens für 3 Monate entzogen. Ein Aufbauseminar wird erneut angeordnet.

Wird nach Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung fällig (MPU).

Wenn Sie also mit einem Führerschein auf Probe geblitzt wurden, ermöglicht Geblitzt.de Ihnen, Ihr Bußgeldverfahren zu prüfen und ungerechtfertigte Nachteile in Ihrer Probezeit zu verhindern.