So funktioniert Beschuldigt.de

Erfahrene Fachanwälte für Verkehrsstrafrecht übernehmen Ihren Fall und setzen Ihre Interessen durch.

Inhalt

Beschuldigte von Verkehrsstraftaten müssen mit Geldstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverboten, Punkten in Flensburg und in Einzelfällen auch mit Freiheitsstrafen rechnen. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht optimal durchzusetzen.

Der Ablauf

Sie können Beschuldigt.de nutzen, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat zur Last gelegt wird und Sie z.B.

  • eine polizeiliche Vorladung zu einer Vernehmung
  • ein polizeilicher Äußerungsbogen mit der Aufforderung eine schriftliche Äußerung abzugeben
  • ein Schreiben der Staatsanwaltschaft
  • einen Strafbefehl des Amtsgerichts
  • eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft über das Amtsgericht
  • die Ladung zu einer Hauptverhandlung / Gerichtsverhandlung
  • ein gerichtlicher Beschluss, mit denen Ihnen z.B. die Fahrerlaubnis entzogen werden soll

erhalten haben.

Unterlagen einreichen

Melden Sie sich unverbindlich bei Beschuldigt.de an und reichen Sie Ihre erhaltenen Unterlagen einfach online ein.

Kostenloses Beratungsgespräch

Nachdem Sie die Unterlagen bei uns eingereicht haben, werden wir Sie anrufen um in einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu erörtern.

Sie entscheiden dann, ob Sie uns mit der Vertretung beauftragen. Über die dann entstehenden Kosten werden wir Sie umfassend aufklären.

Bitte werden Sie nicht schon vorher von sich aus tätig. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Polizei, zur Staatsanwaltschaft oder zum Gericht auf.

Interessen durchsetzen

Nach Ihrer Beauftragung werden wir für Sie aktiv und beantragen umfassende Akteneinsicht in Ihrem Fall. So ist es uns möglich den konkreten Vorwurf, Beweise wie Zeugenaussagen, Fotos, Videos, Aufzeichnungen und in der Akte befindliche Unterlagen zu prüfen und dann nach erneuter Rücksprache mit Ihnen eine optimale Verteidigung zu garantieren.

Abhängig davon, wie gravierend der Vorwurf ist und wie sich die Beweislage darstellt, streben wir die Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren, einen Freispruch vor dem Amtsgericht oder zumindest eine Reduzierung der Geldstrafe (im Einzelfall Freiheitsstrafe) an. Häufig ist das Ziel auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Reduzierung des Fahrverbotes zu erreichen.

Ich benötige weitere Informationen

Antworten auf häufige Fragen, weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: